Bases techniques

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Fachgrundlagen

Wissen für die Wege in pink

Wie sind Winterwanderwege und Schneeschuhrouten zu planen und zu signalisieren? Wie werden sie unterhalten? Auf diese und weitere Fragen geben wir hier Antworten.




  • Definition

    Signalisierte Winterwanderwege sind allgemein zugängliche und in der Regel für zu Fuss Gehende bestimmte, präparierte und kontrollierte Wege. Sie verlaufen möglichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr auf zumeist schneebedecktem Untergrund. Die Weganlage entspricht dem technischen Anspruch eines gelb markierten Wanderwegs ohne Hindernisse.

  • Technischer Schwierigkeitsgrad

    Aufgrund der generell tiefen Anforderung an den Benützer unterscheidet man bei Winterwanderwegen keine technischen Schwierigkeitsgrade.

  • Anforderungen an die Benützer

    Winterwanderwege erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht in Bezug auf Witterung und Rutschgefahr. Davon abgesehen stellen sie keine besonderen Anforderungen an die Benützer. 

  • Ausrüstung

    Das Tragen fester Schuhe mit schneegriffiger Sohle oder Spikes sowie eine der Witterung entsprechende Ausrüstung werden vorausgesetzt. Das Mitführen topografischer Karten wird empfohlen.

  • Konditionelle Anforderung

    Leicht: bis 5 km und bis 200 Höhenmeter

    Mittel: 5 bis 12 km oder bis 500 Höhenmeter

    Schwer: ab 12 km oder ab 500 Höhenmeter

Schneeschuhrouten

  • Definition

    Signalisierte Schneeschuhrouten sind allgemein zugängliche und für mit Schneeschuhen gehende Personen bestimmte, schneebedeckte Routen. Sie befinden sich meist abseits von präparierten Wegen und werden nicht gespurt. Besonders schwierige Passagen werden in der Regel gesichert.

  • Technischer Schwierigkeitsgrad

    Der technische Schwierigkeitsgrad definiert sich über die Steigung und die Querneigung im Gelände und wird auf den Startinformationstafeln und optional auf den Zielwegweisern in den Farben Blau, Rot und Schwarz angegeben.

    Leicht (Blau): Einfaches, ungefährliches und nicht steiles Gelände im Aufund Abstieg. In der Regel keine Schwierigkeiten wie Querungen oder Steilpassagen. Sicherungsmassnahmen beschränken sich auf exponierte Abschnitte. Kurzversion: nicht steil, mit Ausnahme von kurzen, ungefährlichen Steilpassagen

    Mittel (Rot): Mässig steiles Gelände mit gelegentlich auch steilen oder exponierten Passagen im Auf- und Abstieg oder Querungen, die eine angepasste Technik erfordern. Sicherungsmassnahmen beschränken sich auf besonders steile oder exponierte Abschnitte. Kurzversion: mässig steil, teilweise exponiert

    Schwer (Schwarz): Oft steiles und exponiertes Gelände, das eine gute Schneeschuh-Gehtechnik voraussetzt. Sicherungmassnahmen beschränken sich auf besonders exponierte Abschnitte mit Absturzgefahr. Kurzversion: oft steil und exponiert

  • Anforderung an die Benützer

    Benützer von Schneeschuhrouten müssen den Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Routen kennen und die entsprechenden Anforderungen an Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und körperliche Verfassung erfüllen können. Sie müssen sich zudem der Gefahren im Gebirge (Lawinen, Eis- und Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz) bewusst sein. 

  • Ausrüstung

    Schneeschuhe, Stöcke, eine der Witterung angepasste Ausrüstung sowie das Mitführen topografischer Karten werden vorausgesetzt

  • Konditionelle Anforderung

    Leicht: bis 4 km und bis 200 Höhenmeter

    Mittel: 4 bis 8 km oder bis 400 Höhenmeter

    Schwer: ab 8 km oder ab 400 Höhenmeter

Leitfaden

Ausführliche Informationen zu signalisierten Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten finden Sie im Winter-Leitfaden. 

Planung und Qualitätskriterien

Die wichtigsten Aspekte bei der Planung von Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten sind die Definition von Zuständigkeiten sowie eine wohlüberlegte Entwicklung des Angebots. Darin eingeschlossen sind nicht nur die Art des Angebots, sondern auch sicherheitsrelevante Themen, Natur- und Wildtierverträglichkeit sowie Haftung und Versicherungsschutz.

Im Vorfeld einer Planung soll überprüft werden, ob nachfolgende Qualitätskriterien für Winterwanderwege und Schneeschuhrouten erfüllt werden können.

  • Sicherheit

    Winterwanderwege und Schneeschuhrouten sind so zu führen, dass auf den Wegen oder Routen möglichst keine Lawinengefahr droht. Exponiertes Gelände wie steil abfallende Engpässe und Gratübergänge sind zu meiden.

  • Naturverträglichkeit

    Winterwanderwege und Schneeschuhrouten tangieren in der Regel keine Schutzgebiete bzw. sind mit den geltenden Schutzvorschriften vereinbar, indem sie die Nutzer auf erlaubte Wege lenken.

  • Attraktivität

    Winterwanderwege und Schneeschuhrouten sind landschaftlich attraktiv und abwechslungsreich. Sie erschliessen Ziele wie Gipfel, Aussichtspunkte und Berghütten.

  • Verlauf Winterwanderwege

    In der Regel verlaufen Winterwanderwege auf dem bestehenden Wegnetz, das keine Hindernisse (z.B. Stufen) aufweist, die den Wegunterhalt erschweren könnten. Die Steigung von Winterwanderwegen hängt vom Gelände und von den Möglichkeiten der Präparierung ab.

  • Verlauf Schneeschuhrouten

    Schneeschuhrouten verlaufen in der Regel auf unpräparierten Wegen, teilweise auf dem bestehenden Wanderwegnetz. Kurze Abschnitte auf präparierten Wegen/Spuren sind möglich.

  • Langfristige Linienführung

    Die Linienführungen der Winterwanderwege und Schneeschuhrouten müssen langfristig stabil bleiben und dürfen nicht jedes Jahr ändern. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine nachhaltige Kommunikation. Änderungen der Linienführung müssen mit der jeweiligen Weg- und Grundeigentümerschaft und den entsprechenden Bewilligungsbehörden konsolidiert werden.

  • Länge der Route

    Winterwanderwege sind in der Regel nicht länger als 12 Kilometer, die ideale Wanderzeit beträgt bis zu drei Stunden. Schneeschuhrouten sind in der Regel nicht länger als 10 Kilometer und die ideale Gehzeit liegt bei bis zu fünf Stunden

  • Signalisation

    Winterwanderwege und Schneeschuhrouten sind durchgehend und möglichst in beide Richtungen signalisiert. Die Signalisation wird am Ende der Wintersaison entfernt. Zusätzliche Informationen zur korrekten Signalisation finden Sie weiter unten auf der Seite.

  • Koexistenz mit anderen Schneesportarten

    Winterwanderwege und Schneeschuhrouten verlaufen möglichst nicht auf Anlagen anderer Sportarten wie Skipisten, Schlittelwegen oder Loipen. Kreuzungen werden signalisiert.

  • Erschliessung

    Start- und Endpunkte der Winterwanderwege und Schneeschuhrouten sind möglichst gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar

  • Unterhalt Winterwanderwege

    Die Winterwanderwege sind mit den für ihre Präparation verfügbaren Maschinen abgestimmt und für deren Einsatz sinnvoll erreichbar.

  • Touristische Relevanz

    Nur touristisch relevante und nachhaltig gepflegte Winterwanderwege und Schneeschuhrouten sollen signalisiert werden.

Signalisation

Die Signalisation von Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten soll bei neuen Angeboten und als Ersatz der bisherigen Signalisation verwendet werden. Sie entspricht im Grundsatz der Signalisationssystematik der Wanderwege im Sommer, ist pink und unterscheidet sich durch das jeweilige Mobilitätspiktogramm in der Wurzel. Ein Teil der Signalisation ist die Startinformationstafel, die zusammen mit der restlichen Beschilderung am Ende der Wintersaison entfernt wird.

Die Signalisation von Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten umfasst untenstehende Elemente: